Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde zum 31. Januar 2019 mit dem Ziel eingeführt, alle Akteure auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt mitsamt ihrer Energieanlagen zu erfassen. Die Marktstammdatenregister-Verordnung betrifft sowohl die Betreiber von Strom- und Gasnetzen als auch Besitzer von privaten Solaranlagen und Stromspeichern und löst das bis dato für die Anmeldung vorgesehene Anlagenregister bzw. das PV-Meldeportal ab.
Mit dem aktuellen Register soll die Anmeldung für private Anlagenbetreiber und Unternehmen vereinfacht werden; gleichzeitig soll eine lückenlose und gute Übersicht über alle registrierungspflichtigen Energieanlagen öffentlich einsehbar sein. Mit der im Vergleich zu den Vorgängerregistern verbesserten Datenqualität lassen sich Angebot und Nachfrage auf dem Strom- und Gasmarkt transparent darstellen. Zudem wird eine effektivere Planung des Ausbaus von erneuerbaren Energien möglich.
Solarenergie und Marktstammdatenregister: eine PV-Anlage anmelden
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage lohnt sich für viele Privathaushalte. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es für Solaranlagenbesitzer eine Einspeisevergütung für den von ihnen produzierten Strom. Darüber hinaus bieten Bund und Länder zahlreiche Modelle der Förderung von Photovoltaik an, um den Verbraucher im Zuge der wachsenden Bedeutung von Solarenergie für die Anmeldung einer PV-Anlage zu motivieren.
Wie aber kann man seine PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden? Als Betreiber muss man sich einfach nur kostenlos online auf dem Portal des Marktstammdatenregisters registrieren, um die eigene PV-Anlage anzumelden. Die eigentliche Registrierung kann im Übrigen auch direkt vom Installateur der Anlage oder von einem Familienmitglied stellvertretend durchgeführt werden. Dafür muss die beauftragte Person allerdings durch den Anlagenbetreiber bevollmächtigt worden sein.
Die bei der Anmeldung der Solaranlagen im Marktstammdatenregister abgefragten Stammdaten beinhalten unter anderem den Standort der Anlage und deren technische Daten, die Unternehmensform sowie die Kontaktinformationen des Betreibers. Demgegenüber werden die sich häufig ändernden Bewegungsdaten wie etwa der Zählerstand, der Speicherfüllstand und die Erzeugungsmenge einer Anlage nicht erfasst.
Im Anschluss an die Registrierung wird sowohl für den Betreiber als auch für dessen Anlage eine MaStR-Nummer – bestehend aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern – vergeben. Diese soll die Bereitstellung der Daten im Austausch mit den Behörden und anderen Marktakteuren vereinfachen. Wie die Anmeldung im Einzelnen vonstattengeht, zeigt die Marktstammdatenregister-Anleitung des folgenden Videos:
Die Fristen der Anmeldung im Marktstammdatenregister
Wer eine Solaranlage oder einen Photovoltaikspeicher (PV-Speicher) anmelden möchte, muss sich an die vorgegebenen Fristen für das Marktstammdatenregister halten, die sich am Datum der Inbetriebnahme orientieren:
in Betrieb genommene EEG-Anlagen müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert werden.
2017 in Betrieb genommene EEG-Anlagen müssen einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage registriert werden.
Bei allen zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 bereits registrierten EEG-Anlagen müssen die Daten aus dem Anlagenregister und dem PV-Meldeportal in das neue Register nachgetragen werden, da sie aus Datenschutzgründen nicht automatisch übernommen werden dürfen.
Meldepflicht beim Marktstammdatenregister
In der Regel erhalten Anlagenbesitzer einen Hinweis ihres Netzanbieters, dass sie sich beim Marktstammdatenregister eintragen müssen. Doch auch falls dieser ausbleibt, besteht Registrierungspflicht. Und ganz gleich ob Strom oder Gas – eine Energieanlage gar nicht anzumelden, kann teuer werden. Dabei kommt es auch nicht auf die Größe an: Selbst eine Mini-PV-Anlage für das Gartenhaus muss angemeldet werden, solange diese mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Andernfalls drohen dem Betreiber wegen Meldeverfehlungen ein Bußgeld sowie der Verlust der Vergütung und Förderung seiner Anlage.
Selbstverständlich gilt die Anmeldepflicht auch für die immer beliebteren Balkonkraftwerke. Zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Anmeldung jedoch deutlich vereinfacht. So müssen als Daten nur noch
- der Standort der Anlage,
- das Datum der Inbetriebnahme,
- die Gesamtleistung der Module,
- die Leistung des Wechselrichters und
- die Zählernummer
hinterlegt werden. Gehört ein Speicher zum Balkonkraftwerk, sind weitere Angaben erforderlich.
© Shutterstock
Und es besteht seitens der Solaranlagenbetreiber durchaus noch Nachholbedarf. So sind zum Beispiel allein in Bayern rund 200.000 PV-Anlagen noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldet. Die Marktstammdatenregister-Registrierungspflicht entfällt hingegen bei sogenannten Photovoltaik-Inselanlagen. Sie arbeiten autark, sind also nicht an das öffentliche Stromnetz angebunden. Auch für ortsungebundene Batteriespeicher wie die von Elektrofahrzeugen besteht keine Meldepflicht beim Marktstammdatenregister.